1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Mellispero GmbH, Rosenheimer Straße 145, 81671 München (nachfolgend "Mellispero") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") über die Erbringung von Leistungen im Bereich der Softwareentwicklung, digitaler Produkte, Plattformentwicklung und damit verbundener Dienstleistungen.
1.2 Ausschließlichkeit
Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Mellispero ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Mellispero in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 Änderungen der AGB
Mellispero behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Dem Kunden werden die geänderten Bedingungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Empfang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Mellispero wird den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote
Angebote von Mellispero sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
2.2 Auftragserteilung
Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme eines Angebots von Mellispero durch den Kunden (Auftragserteilung) oder durch Annahme einer Kundenanfrage durch Mellispero. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Leistungserbringung erklärt werden.
2.3 Vertragsgrundlagen
Grundlage des Vertrages sind diese AGB sowie die jeweilige Leistungsbeschreibung und Preisvereinbarung zwischen Mellispero und dem Kunden. Im Falle von Widersprüchen gelten die vertraglichen Vereinbarungen in folgender Reihenfolge: (1) Individuelle Vereinbarungen, (2) Leistungsbeschreibung und Preisvereinbarung, (3) diese AGB.
3. Leistungen und Leistungsumfang
3.1 Leistungsumfang
Art und Umfang der von Mellispero zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Mellispero ist berechtigt, die Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter oder Subunternehmer erbringen zu lassen.
3.2 Änderungen des Leistungsumfangs
Jede Partei kann während der Vertragslaufzeit Änderungen des Leistungsumfangs vorschlagen. Änderungswünsche sind der anderen Partei schriftlich mitzuteilen. Mellispero wird nach Erhalt eines Änderungswunsches des Kunden prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Kunden das Ergebnis schriftlich mitteilen. Mellispero ist berechtigt, dem Kunden den Prüfungsaufwand in Rechnung zu stellen, soweit dieser erheblich ist.
3.3 Leistungsfristen
Termine und Fristen für die Erbringung der Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von Mellispero schriftlich bestätigt wurden und der Kunde alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder verzögert sich die Leistungserbringung aus anderen, von Mellispero nicht zu vertretenden Gründen, verlängern sich die Leistungsfristen angemessen.
3.4 Teilleistungen
Mellispero ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Vergütung
Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Mellispero berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.3 Aufwandsvergütung
Soweit die Vergütung nach Aufwand erfolgt, werden die erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen abgerechnet. Ist keine Vereinbarung über Stunden- oder Tagessätze getroffen worden, gilt die jeweils aktuelle Preisliste von Mellispero.
4.4 Reisekosten
Reisezeiten, Reisekosten und Spesen, die im Rahmen der Leistungserbringung anfallen, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.5 Vorauszahlung
Mellispero ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Monaten können monatliche Abschlagsrechnungen gestellt werden.
4.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Allgemeine Mitwirkungspflichten
Der Kunde unterstützt Mellispero bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten und Arbeitsräumen, soweit diese für die Leistungserbringung erforderlich sind.
5.2 Ansprechpartner
Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für Mellispero während der gesamten Projektdauer zur Verfügung steht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
5.3 Bereitstellung von Daten und Materialien
Der Kunde stellt Mellispero alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Daten, Texte, Bilder und sonstigen Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung. Der Kunde versichert, zur Nutzung berechtigt zu sein und dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.
5.4 Folgen unterlassener Mitwirkung
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen, zu tragen. Mellispero kann hierdurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung stellen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Einräumung von Nutzungsrechten
Soweit nicht anders vereinbart, räumt Mellispero dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse für die vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecke zu nutzen.
6.2 Umfang der Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte umfassen die Befugnis, die Leistungsergebnisse im eigenen Geschäftsbetrieb des Kunden einzusetzen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Mellispero zulässig, sofern nicht anders vereinbart.
6.3 Quellcode
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, ist Mellispero nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode für entwickelte Software zu überlassen.
6.4 Eigentum und Rechte Dritter
Alle Rechte an vorbestehenden Werken, Entwicklungswerkzeugen, Konzepten, Methoden und Verfahren, die Mellispero bei der Erbringung der Leistungen verwendet oder einbringt, verbleiben bei Mellispero oder den jeweiligen Rechteinhabern. Sofern Mellispero dem Kunden die Nutzung von Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Werken Dritter vermittelt, bestimmen sich die Nutzungsrechte nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.
7. Abnahme
7.1 Abnahmepflicht
Soweit die Leistungen von Mellispero einer Abnahme zugänglich sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.2 Abnahmeverfahren
Nach Fertigstellung der Leistungen wird Mellispero dem Kunden die Leistungsergebnisse zur Abnahme vorlegen. Der Kunde prüft die Leistungsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage ("Abnahmefrist"). Während der Abnahmefrist festgestellte Mängel hat der Kunde Mellispero unverzüglich mitzuteilen.
7.3 Abnahmeerklärung
Nach Ablauf der Abnahmefrist erklärt der Kunde die Abnahme, sofern keine abnahmehindernden Mängel vorliegen. Die Abnahme kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere durch produktive Nutzung der Leistungsergebnisse.
7.4 Fiktive Abnahme
Die Leistungsergebnisse gelten als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Abnahmefrist keine Mängel rügt oder wenn er die Leistungsergebnisse produktiv nutzt, ohne wesentliche Mängel zu rügen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Gewährleistung
Mellispero gewährleistet, dass die Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme oder, soweit eine Abnahme nicht vorgesehen ist, ab Übergabe der Leistungsergebnisse.
8.2 Mangelbeseitigung
Im Falle eines Mangels wird Mellispero den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Der Kunde hat Mellispero hierfür eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
8.3 Mitwirkung bei der Mangelbeseitigung
Der Kunde unterstützt Mellispero bei der Feststellung und Beseitigung von Mängeln und gewährt Zugang zu den betroffenen Systemen und Daten.
8.4 Haftungsbeschränkung
Mellispero haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Mellispero, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Mellispero nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.5 Haftungsausschluss
Mellispero haftet nicht für den Verlust von Daten, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
Die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist ausgeschlossen.
9. Kündigung
9.1 Ordentliche Kündigung
Verträge über fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, sofern nicht anders vereinbart.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
- der Kunde mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug gerät.
9.3 Form der Kündigung
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.4 Folgen der Kündigung
Im Falle einer Kündigung hat Mellispero Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen. Bei einer Kündigung durch den Kunden aus einem von Mellispero zu vertretenden wichtigen Grund reduziert sich der Vergütungsanspruch um die aufgrund der vorzeitigen Beendigung ersparten Aufwendungen.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
10.1 Geheimhaltungsverpflichtung
Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, insbesondere technische, kaufmännische und organisatorische Details sowie Know-how.
10.2 Ausnahmen
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden;
- der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren oder ihr von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden;
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden;
- aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
10.3 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Soweit Mellispero im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
10.4 Referenzen
Mellispero ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeine Beschreibungen der erbrachten Leistungen zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen offengelegt werden und der Kunde dem nicht widerspricht.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Mellispero und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
11.4 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen dienen lediglich der Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung ist der deutsche Text maßgeblich.
11.5 Schriftform
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Das Schriftformerfordernis kann auch durch die Übermittlung per Fax oder E-Mail gewahrt werden.